
Gerichtsgutachten
Wir erstellen unabhängig und unparteiische Schadensgutachten für Gerichte und Privatleute, öffentliche Institutionen und private Unternehmen, im Weiteren führen wir Schiedsgutachten und Mediationen durch.
Unparteilichkeit sowie Neutralität sind nicht nur oberstes Gebot in der Erstellung gerichtlicher Gutachteraufträge. Insbesondere Bauschadensanalysen und -bewertungen im privat-rechtlichen Sinne verlangen ebenfalls diese Grundsätze objektiver und kompetenter Gutachtenerstellung.
Wir erstellen Schadensgutachten im Rahmen Selbstständiger Beweisverfahren nach §§ 485 ff ZPO oder in Zivilrechtsstreitigkeiten im Auftrage von Amts- und Landgerichten im Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und darüber hinaus.
Dabei umfassen unsere Sachgebiete alle Schäden an Gebäuden in den typischen Hochbauleistungen im Wohnungsbau bis hin zu komplexen Gewerbebauten sowie Schäden bei Gebäudesanierungen.
Schwerpunktmäßig sind hierbei insbesondere Schäden durch fehlerhafte Planung und Ausführung von Energetischen Gebäudesanierungen z. B. im Hinblick auf Wärmebrücken in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche / beheizte Gebäudehülle aufzuzeigen.
Zur Vermeidung von kostenintensiven Rechtsprozessen bieten wir die Durchführung von Schiedsgutachterverfahren an und übernehmen als Mediator die Verfahrensverantwortung zur konstruktiven Beilegung bei Konflikten in Bauschadensangelegenheiten.